Honorar

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker. Nach Rechnungsstellung und Einreichung zahlt Ihre private Krankenversicherung nach den Ihrigen Versicherungsbedingungen.

Sind Sie bei der Beihilfe versichert werden Ihnen nach Rechnungseinreichung anteilsmäßig die Behandlungskosten erstattet.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungen der Heilpraktiker bislang leider nicht, das Behandlungshonorar muß von Ihnen selbst getragen werden. Seit 01.01.2012 leisten einige gesetzliche Krankenkassen, Zuzahlungen zum Honorar für osteopathische Behandlungen. Unter diesem Link finden sie die Leistungen der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen.

Bitte klären Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorab eventuelle Kostenerstattungszuzahlungen und deren Bedingungen.

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